Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Studienstipendien - Masterstudium für alle wissenschaftlichen Fächer • DAAD
Programmziel
Wer kann sich bewerben?
- sehr gut qualifizierte Graduierte, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (z.B. Bachelor, Diplom) abgeschlossen haben.
- Für Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerischen Fachbereichen sowie aus dem Fachbereich Architektur bietet der DAAD eigene fachspezifische Studienstipendienprogramme an: Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst, Architektur
Was wird gefördert?
- ein Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
- ein Studienjahr in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums mit Abschluss im Ausland; die Anerkennung der in Deutschland erbrachten Studienleistungen muss gesichert sein. Die Regelstudienzeit an der Heimathochschule darf durch das Studienjahr in Deutschland nicht überschritten werden.
Dauer der Förderung
- Zwischen 10 und 24 Monaten je nach Dauer des gewählten Studiengangs.
- Bei 2-jährigen Studiengängen erfolgt eine Weiterförderung nach dem ersten Studienjahr, wenn Ihre bis dahin erbrachten Studienleistungen erwarten lassen, dass Sie das Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden.
- Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Aufbau- oder Masterstudiengangs befinden, können Sie sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von 861 Euro
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Zuschuss zu den Reisekosten
- einmalige Studienbeihilfe
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichtssprache des Studiengangs Deutsch ist. Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die entweder im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe der Förderung abgelegt wird
Auswahl
Auswahlkriterien:
Fachliche Qualifikation (dokumentiert durch: Zeugnisse, Gutachten, Lebenslauf, Sprachnachweis):
- Studienleistungen und Studiendauer
- Qualität der Darstellung des Vorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Kontaktaufnahme zur Gasthochschule)
- Motivation für den Deutschlandaufenthalt (fachliche und persönliche Gründe für das geplante Studienvorhaben, Wahl der Gasthochschule)
- Einbettung des Aufenthalts in den akademischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit akademischen bzw. beruflichen Perspektiven
- Außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. durch berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten)
- Engagement in akademischer Selbstverwaltung, hochschulpolitischen Belangen
- Politisches, soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
- Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
- Zulassung der deutschen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang; bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden. Eine Stipendienzusage des DAAD wird nur dann wirksam, wenn Sie an der gewünschten Gasthochschule zugelassen sind.
- Ist in dem Studiengang ein mehrmonatiger Studienaufenthalt oder ein Praktikum außerhalb Deutschlands vorgesehen, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich, er findet nicht im Heimatland statt, und beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Sprachkenntnisse
Für die Studienplatzbewerbung und damit für den Antritt des Stipendiums müssen Sie in aller Regel einen entsprechenden Sprachnachweis (z.B. DSH oder TestDaF, wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist, z.B. TOEFL oder IELTS, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist) einreichen. Hierzu sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer gewünschten Gasthochschule informieren. Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auch auf unserer Webseite.
Daher müssen Sie bereits mit der Stipendienbewerbung nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihres gewünschten Studiengangs Sie aktuell verfügen. Bitte erkundigen Sie sich bei den für Sie in Frage kommenden Hochschulen, ob die geforderten Sprachkenntnisse bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studiengang nachgewiesen werden müssen.
Sie können zusätzlich zum Stipendium für das Fachstudium einen vorgeschalteten Deutschkurs in Deutschland zugesprochen bekommen (vergleiche Abschnitt „Stipendienleistungen“). Im Rahmen des Stipendien-Auswahlverfahrens wird beurteilt, ob für Sie ein solcher Sprachkurs erforderlich ist und wie viele Monate (maximal sechs) angemessen sind. Durch diese Deutschkurse können Sie Ihre Kenntnisse verbessern. Es ist aber nicht realistisch, im Rahmen dieser Kurse auf das für die Hochschulzulassung erforderliche Niveau zu kommen, wenn Sie bis dahin keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse haben.
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (max. 3 Seiten)
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
- Zulassung zum Studiengang; diese kann bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt.
Bei einem Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss in Deutschland:
Bei einem Studienaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums im Ausland:
- Nachweis darüber, dass die in Deutschland erbrachten Studienleistungen von der Heimathochschule anerkannt werden
Zusätzlich für alle Bewerberinnen Bewerber:
- Einen aktuellen Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten
- Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n), Das Abschlusszeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist
- Nachweis der Kenntnisse der Unterrichtssprache(n) des gewünschten Studiengangs (in der Regel nicht älter als zwei Jahre)
- Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Bescheinigungen über außerfachliches Engagement etc.)
- Erklärung des Notensystems (bitte im Portal unter "Hochschulzeugnisse" hochladen)
- Deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten (jeweils mit dem Dokument hochzuladen)
- Schulabschlusszeugnis mit allen Einzelnoten (bitte im Portal unter "Hochschulzugangsberechtigung" hochladen)
Das Fehlen eines Sprachnachweises führt in diesen Fällen nicht zu einer formalen Ablehnung Ihrer Stipendienbewerbung durch den DAAD. Eingereichte Sprachnachweise fließen aber in die Bewertung ein. Falls Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch einen Sprachnachweis erwerben, reichen Sie ihn bitte nach.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie für die Studienplatzbewerbung an der deutschen Hochschule und somit für den Antritt des Stipendiums trotzdem auf jeden Fall einen Sprachnachweis benötigen.
Per Post einzureichen:
Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt (handsigniert, keine digitale oder gescannte Unterschrift). Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise unter der Registerkarte „Bewerbung einreichen“.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Bewerbungsschluss
29.10.2021
Bewerbungsort
ul.Isanova 143/1 143/1
720040 Bischkek
Kirgisistan
Tel.: +996 (312)/323-948
E-Mail.: info@daad-kyrgyzstan.org
WWW.: https://www.daad-kyrgyzstan.org/de/
Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht im DAAD-Portal einreichen.
- Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
- (Falls weitere Unterlagen per Post einzureichen sind, übersenden Sie diese bitte schnellstmöglich.)
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages.
- Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Informations- und Beratungsstellen
ul.Isanova 143/1 143/1
720040 Bischkek
Kirgisistan
Tel.: +996 (312)/323-948
E-Mail.: info@daad-kyrgyzstan.org
WWW.: https://www.daad-kyrgyzstan.org/de/
Weiterführende Informationen
- DAAD-Website Rubrik „Studienangebote in Deutschland“
- DAAD-Website Rubrik „10 Schritte nach Deutschland“ zur Vorbereitung eines Studienaufenthaltes in Deutschland
- DAAD-Website "Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien"
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Und so müssen Sie vorgehen:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal
2. Fordern Sie ein Gutachten an
Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular auszufüllen und es in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurück zu senden. Teilen Sie bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter die Bewerbungsadresse mit, falls sie bzw. er das Gutachten direkt an die Bewerbungsadresse senden möchte.
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist (ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss) erzeugt werden kann.
Erzeugen Sie bitte pro Gutachterin bzw. Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
3. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen (außer Gutachten) einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Online-Bewerbung ausfüllen und die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die hochgeladenen Bewerbungsdokumente online absenden.
4. Bewerbungsunterlagen per Post verschicken
Gutachten sind im ungeöffneten Umschlag an den Bewerbungsort zu senden.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern:
Bitte achten Sie darauf, in den Unterlagen für den Zoll konkrete Angaben zu den Inhalten Ihrer Postsendung zu machen, wie z.B. „Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium bestehend aus ausgefüllten Bewerbungsunterlagen, einem Gutachten sowie einer DVD mit Arbeitsproben (keine Handelsware, kein Waren- bzw. Versicherungswert)“.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (MEZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Eine Bewerbung ist in diesem Programm derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie den in den Bewerbungsverfahren angegebenen Bewerbungsschluss.